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Vortrag

Die neuen EU-Vergaberechtsrichtlinien - Auswirkung auf die Praxis

Datum und Uhrzeit

25.11.2016, 15:00 - 17:00 Uhr
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Beschreibung

Abstract des Vortrags:

Die EU-Vergaberechtslinien auf dem Jahre 2014 sind mit Wirkung ab 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde grundlegend neu geregelt. Die VOL/A EG und die VOF, die  vorher die Vergabe von Leistungen mit Ausnahme von Bauleistungen einschließlich freiberuflicher Leistungen regelten, wurden abgeschafft. Die Vergabeverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden umfangreich geändert und ergänzt. Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Beschaffungen sollen dadurch verbessert werden. So geben die  Regelungen den öffentlichen Auftraggebern u.a. eine größere Freiheit bei der Wahl der Verfahrensart. Die elektronische Vergabe wurde – mit Übergangsfristen -  als obligatorisch eingeführt. 
Nach mehr als sechs Monaten soll eine erste Bilanz gezogen werden: Was hat sich in der Praxis geändert? Was ist für Auftragnehmer besonders zu beachten? Wo ergeben sich größere Spielräume? 
Gleichzeitig gibt der Vortrag einen Ausblick auf die bevorstehende Änderung des nationalen Vergaberechts im sog. „Unterschwellenbereich“, d.h. für Aufträge bis zu einem Volumen von 209.000 Euro.

Über den Vortragenden:

Norman Müller ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von TCI Rechtsanwälte, einer auf IT -, Technik- und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Norman Müller u.a. wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gründungsmitglied des Instituts für Informations- und Kommunikationstechnik an der Humboldt-Universität zu Berlin und Geschäftsführer eines IT-Beratungsunternehmens. Er berät mehrere Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden und weitere Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Vergabeverfahren sowie bei der Planung und Durchführung von IT-Projekten einschließlich der Beratung in Krisensituationen. Ein weiterer wesentlicher Teil seiner Tätigkeit entfällt auf die Beratung mittelständischer IT-Unternehmen sowie großer Nachfrager von IT-Leistungen aus dem Bereich der Industrie und der Daseinsvorsorge.